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VLF-Frauen-Arbeitsfrühstück: Mehr Achtsamkeit im Alltag
Termin: Mittwoch, 08. Mai 2024, 09:30-12:00 Uhr
Veranstaltungsort: AELF Schweinfurt, Ignaz-Schön-Str. 30, 97421 Schweinfurt (Dachgeschoss)
Ziel der Veranstaltung ist neben dem Zusammentreffen zum zweiten Frühstück ein gemeinsamer Austausch zum Thema „Achtsamkeit im Alltag“. Anhand vorgestellter und eigener Beispiele werden gemeinsam Lösungsansätze für den Alltag entwickelt.
Referentinnen: Angelika Haaf, ehem. LFB (Landwirtschaftliche Familienberatung), Jacqueline Köhler, AELF
Beitrag: 20 € für Mitglieder (22 € für Nichtmitglieder)
Verbindliche Anmeldung unter: https://www.vlf-bayern.de/cms/front_content.php?idart=150&id=6538 - Unterfranken - Bildungsangebote
oder poststelle@aelf-sw.bayern.de bzw. ( 09721 8087-10
Zuchtviehmarkt:
Großvieh: Bullen; Kühe, Kalbinnen
Sämtliche Tiere IBR-unverdächtig
Alle Tiere haben den Status BVD-Virämiker-frei
Bei Fragen: 0981/488 42-0 Ansbach
oder 0931/801057-8000 Würzburg
Besuchen Sie uns im Internet unter http://www.rzv-franken.de
Schulung zur Bestimmung der Kennarten
weitere Infos unter:
T. Holschuh 09353-79028-1051
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 2024 erfolgt der Nachweis der Kennarten im Dauergrünland bei der im Mehrfachantrag 2024 ggf. freiwillig zusätzlich zu beantragenden Ökoregelung (ÖR) 5 grundsätzlich über die FAL-BY-App. Hierzu werden nach dem Senden des Mehrfachantrags über Nacht in FAL-BY Aufgaben erstellt, in denen die Nachweisbringung durch georeferenzierte Fotos von mindestens 4 verschiedenen Kennarten für je 2 definierte Abschnitte des Schlages (Transekt-Methode) erfolgen muss. Genauere Informationen dazu und allgemein zur Ökoregelung 5 sowie die Liste der relevanten Kennarten finden Sie im Merkblatt Ökoregelungen 2024 unter https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/merkblatt_oekoregelungen.pdf , welches Sie auch für die Aufgabenbearbeitung beachten sollten.
Die Nachweise müssen bis spätestens 31. August 2024 über FAL-BY erbracht werden und können auch zu mehreren Terminen in FAL-BY hochgeladen werden, z. B. Frühblüher jetzt und später blühende Arten dann, wenn besser durch Blüte erkennbar. Optimaler Zeitpunkt für die Bestimmung ist die Blütezeit. Bei der Erkennung werden Sie in FAL-BY durch Beteiligung der Flora Incognita App der TU Ilmenau unterstützt, wonach Sie dann die zutreffende zulässige Art erfassen können.
Speziell für diejenigen, die die Ökoregelung 5 schon im Mehrfachantrag 2024 beantragt haben bzw. bis zum 15.05.2024 noch beantragen werden, bietet das AELF Schweinfurt eine Online-Schulung zur Nachweiserbringung der ÖR5 über FAL-BY an. Präsenzschulungen auf der Fläche erweisen sich aufgrund der erwarteten größeren Teilnehmerzahl leider als schwierig umzusetzen, da der Blick z. B. in ein kleines Smartphone oder Tablet nur eine sehr kleine Zahl an Teilnehmern für eine sinnvolle Schulung zulässt.
Diese Schulung findet über WebEx am Mittwoch, 08.05.2024, ab 19 Uhr statt. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Sie können maximal 15 Minuten vorher der Sitzung beitreten.
Der Zugangslink zu WebEx lautet: https://stmelf.webex.com/stmelf/j.php?MTID=m4edfa6c9994d12067583e5f036344418
Das AELF Schweinfurt freut sich über eine rege Teilnahme des die ÖR5 beantragenden Personenkreises.
Fragen zur Schulung richten Sie bitte an Herrn Daniel Endres aus unserer Abteilung „Bildung und Beratung“ unter Tel.: 09721/8087-1230, der die Veranstaltung durchführen wird.