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Jede Person, die Pflanzenschutzmittel für den professionellen Einsatz erwerben und ausbringen will, braucht einen speziellen Sachkundenachweis in Form einer Scheckkarte. Es ist gesetzlich vorgeschrieben innerhalb eines Dreijahreszeitraums eine Fortbildung zu besuchen.
Themenschwerpunkte:
- Rechtsgrundlagen
-Anwenderschutz
- Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
- Integrierter Pflanzenschutz
Anmeldeformulare erhalten Sie in der BBV-Geschäftsstelle, Tel. 09523/9540-0
Teilnehmergebühr: 39,00 €
Informationsabend Streuobst 2025
Programm: Beginn um 19.00 Uhr
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich!
Link anwählen und über Web-Browser, App oder Computerprogramm teilnehmen.